Deutschlandlied - German National Anthem Noten/Partitur |
auch bekannt als Deutsche Nationalhymne, Einigkeit und Recht und Freiheit, Das Lied der Deutschen Noten
Künstler und Verfasser: Franz Joseph Haydn (auch bekannt als Francis Joseph Haydn)
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Die deutsche Nationalhymne (auch bekannt unter dem
Begriff „Deutschlandlied“ und „Das Lied der Deutschen“) existiert
offiziell seit 1922, wobei zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche
Strophen gesungen wurden. Die Melodie wurde ursprünglich von Joseph
Haydn 1797 als Hymne für den österreichischen Kaiser mit den Worten
„Gott erhalte Franz den Kaiser“ geschrieben.
Der Dichter Hoffman von Fallersleben griff auf Haydns Melodie zurück
und schrieb die Worte für „Das Lied der Deutschen“ 1841 auf der Insel
Helgoland. Zu jener Zeit existierte kein deutscher Nationalstaat; der
„Deutsche Bund“ war ein loser Zusammenschluß von souveränen Staaten
unterschiedlicher Größe und politischer Bedeutung. Dieser politische
Flickenteppich war Anlaß
und Motiv für von Fallersleben, seine und seiner Landsleute Sehnsucht
nach politischer Einheit und Freiheit in drei Strophen zum Ausdruck zu
bringen. Der Anfang der ersten Strophe: „Deutschland, Deutschland über
alles...“ wurde und wird allerdings vielfach und auch von
Deutschen misinterpretiert. In Anbetracht der politischen Situation des
Jahres 1841 können diese Worte nur bedeuten, alles politische Gezänk
und kleinstaatliche Egoismen hintanzustellen, und die Bildung einer
deutschen Nation (Nationalstaates) über alles zu stellen. Um zukünftige
Fehlinterpretationen zu vermeiden wurde entschieden, dass der Text der
dritten Strophe gesungen werden soll, wann immer die Hymne gespielt
wird.
Haydns Melodie und der Text von H. von Fallerslebens wurden jedoch
nicht zur Nationalhymne erklärt, als 1871 das „Deutsche Kaiserreich“
proklamiert wurde. Reichskanzler Bismarck und der deutsche Kaiser
erklärten per Verordnung „Heil Dir im Siegerkranz“ zur Nationalhymne.
Erst nach dem 1. Weltkrieg während der Weimarer Republik wurde das
Deutschlandlied 1922 die offizielle Deutsche Nationalhymne. Es wurde
wegen seiner starken Verbindung zur Revolution des Jahres 1848
auserkoren, denn die Weimarer Republik stand im Geiste und wegen des
demokratischen Umbruchs der Freiheitsbewegung recht nahe. Als die
Nationalsozialisten an die Macht gelangten, wurde nur die erste Strophe
gesungen, obwohl es eigentümlich erscheint, dass gerade sie den Text
eines Liedes übernahmen, dass so offensichtlich mit der demokratischen
Revolution verbunden ist.
Mit der Schaffung zweier deutscher Staaten nach dem 2. Weltkrieg blieb
das Deutschlandlied Nationalhymne für die Bundesrepublik Deutschland,
und als „Westdeutschland“ 1952 an den Olympischen Spielen teilnahm
erklärte Bundespräsident Heuss die dritte Strophe des Deutschlandliedes
zur offiziellen Nationalhymne. Mit dem Zusammenschluß von DDR (sie
hatte eine eigene Hymne, komponiert von Johannes R. Becher und mit Text
von Hans Eichler) und BRD wurde vom damaligen Bundespräsidenten von
Weizsäcker erklärt, dass Haydns Melodie und die dritte Strophe des
Textes von H. von Fallersleben die Nationalhymne des wiedervereinten
Deutschland seien.
Einigkeit und Recht und Freiheit
Für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
Brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
Sind des Glückes Unterpfand;
|: Blüh' im Glanze dieses Glückes,
Blühe, deutsches Vaterland. :|
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